Naturheilpraxis am Moos

Patienten­informationen

Wenn Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung Heilpraktikerleistungen einschließt, stelle ich Ihnen gerne eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH), mit Anlehnung an die homöopathischen Ziffern der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) aus. Diese Rechnung ist vom Patienten zu zahlen, unabhängig davon, ob die Kasse auch tatsächlich alle Posten übernimmt.

Bitte erkundigen Sie sich vor der ersten Behandlung bei ihrer Krankenkasse nach den jeweiligen Bedingungen.

Praxis für Naturheilkunde Beate Berger Patienteninformation Kräuter

Gesetzlich versicherte Patienten ohne Zusatzversicherung müssen die Behandlungskosten selbst übernehmen.

Diese sind vor Ort in Bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Mein Honorar beträgt für:

Erstanamnese mit Erstbehandlung:

75,- €

Folgebehandlung:

55,- €

telefonische Beratung/Folgebehandlung:

20,- €

des Weiteren:

homöopathische Erstanamnese:
(Erwachsene – Schulkinder – Kleinkinder):

250,-/175,-/125,- €

homöopathische Folgebehandlung
(30 – 60 Minuten)

50,-/75,-/100,- €

telefonische homöopathische Beratung
(je nach Aufwand):

15,- bis 25,- €